Allgemeinheit
Die Feuerwehrpflicht besteht für Männer und Frauen gleichermassen und ist am Wohnsitz zu erfüllen. Feuerwehrpflichtige Männer und Frauen haben in einer Stützpunkt-, Gemeinde- oder Betriebsfeuerwehr Dienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu entrichten. Bei Interesse an einem Engagement in der Feuerwehr, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Abteilung Feuerwehr oder direkt beim zuständigen Feuerwehrkommando.
Wer ein Ereignis betreffend Brand, Explosionen, Naturereignisse, Rettung von Mensch und Tier, Ereignisse welche die Umwelt schädigen oder gefährden, feststellt, ist verpflichtet im Rahmen der eigenen Möglichkeiten direkt betroffene Personen zu warnen und die Feuerwehr über die Kantonale Notrufzentrale KNZ Nr. 118 oder 112 zu alarmieren. Eine schnelle und möglichst präzise Alarmmeldung ermöglicht den Einsatzkräften einen schnellen und Zielführenden Einsatz zum Schutz von Mensch, Tier und Sachwerten.
Über die Notrufnummern 118 und 112 ist eine lückenlose Alarmorganisation rund um die Uhr sichergestellt, so dass die Feuerwehr innert Minuten reagieren und agieren kann.
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