Bauherrschaft und Eigentümerschaft

Subventionen baulicher Brandschutz

Die GVTG fördert mit Beiträgen den baulichen und technischen Brandschutz.

An folgende freiwillig erstellte Schutzanlagen von Gebäuden können von der GVTG Beiträge ausgerichtet werden:

  • Brandmauern
  • Blitzschutzanlagen bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit weniger als 3'000 m3 umbauten Raum
  • Automatische Sprinkleranlagen
  • Automatische Brandmeldeanlagen
  • Rauchschutzdruckanlagen, Feuerwehraufzüge und andere Massnahmen bei Bestandesbauten, wenn sie wesentlich zur Verbesserung der Personen- und Gebäudesicherheit führen

Beiträge können zugesichert werden, wenn Anlagen, Einrichtungen oder Geräte dem bedarfsgerechten Feuerschutz von Personen und Gebäuden dienen und in technischer Hinsicht den Vorschriften und Richtlinien der GVTG entsprechen. Beitragsgesuche sind vor Auftragserteilung der GVTG einzureichen. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge. Zusicherungen verfallen in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren. Die Beitragsauszahlung erfolgt nach Vorlage einer unterzeichneten Zusammenstellung der Abrechnung und unter Beilage der Rechnungskopien und nach einer allfälligen Abnahme durch die GVTG.

Die Beiträge haben in einem angemessenen Verhältnis zur Verbesserung des Schutzwertes zu stehen. Für vorgeschriebene Brandschutzanlagen und Einrichtungen können keine Beiträge ausgerichtet werden.

Weiterführende Links

Feuerschutzgesetz

Feuerschutzverordnung

 

Blitzschutzwesen

Blitzschutzsysteme haben Bauten und Anlagen sowie die sich darin aufhaltenden Personen und Tiere vor den Auswirkungen von Blitzschlägen zu schützen. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind. Die Blitzschutzpflicht richtet sich nach der Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme, 22-15».

Die Blitzschutzfachleute der GVTG Prävention kontrollieren sämtliche Neuanlagen. Ebenfalls werden bei den Pflichtanlagen die periodischen Kontrollen durchgeführt. Neuanlagen und wesentliche Änderungen sind mit der Fertigstellungsanzeige der GVTG Prävention zu melden.

Dokumente und Links

Fertigstellungsanzeige Blitzschutzsystem

Gebietseinteilung Blitzschutzfachpersonen

Brandschutzvorschriften 2015

 

Kaminfegerwesen

Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer und/oder Anlagenutzerinnen und Anlagenutzer sind verantwortlich für die regelmässige Kontrolle und Reinigung ihrer wärmetechnischen Anlagen, Rauchabzugsanlagen, Abgasanlagen und Rauchkammern. Sie sind verpflichtet, die geforderten Kontroll- und Reinigungsarbeiten von einer im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen Kaminfegerin oder Kaminfeger durchführen zu lassen.

Dokumente und Links

Adressliste Kaminfegermeister Thurgau

Weisung über das Kaminfegerwesen

Wichtige Informationen zum Kaminfegerwesen im Kanton Thurgau ab 01.01.2021

Kaminfeger Schweiz

Feuerschutzgesetz

Bauprojektleitung

Die Mitarbeitenden der GVTG Prävention beraten und unterstützen Bauprojektleitungen in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Soweit nicht die Politischen Gemeinden zuständig sind, erteilen sie Feuerschutzbewilligungen und besorgen den Vollzug für folgende Bereiche:

  • Beherbergungsbetriebe, in denen dauernd oder vorübergehend 20 und mehr Personen aufgenommen werden, insbesondere Spitalbauten, Alters- und Pflegeheime, geschlossene Anstalten, Hotels, Pensionen und Ferienheime
  • Kindertagesstätten sowie Klein-, Kinder- und Jugendheime ab zehn Betreuungsplätzen
  • Bauten und Anlagen mit Räumen, in denen sich eine grosse Anzahl Personen (mehr als 300) aufhalten kann, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen Säle, Theater, Kinos, Bahnhöfe, Kirchen, Verkaufsgeschäfte
  • Schulbauten
  • Hochhäuser und Türme mit Aussichtsplattformen
  • Parkhäuser, Tiefgaragen und Einstellräume ab 1‘200 m2 Gesamtfläche
  • Büro- und Verwaltungsbauten ab 900 m2 Geschossfläche oder mehr als 10'000 m3 umbautem Raum
  • Gebäude mit Löschanlagenkonzept, Doppelfassaden, Atrien, speziellen Brandrisiken und Nachweisverfahren
  • Industriebauten sowie Gewerbebauten mit speziellen Brandrisiken oder erheblicher Grösse, wie Hochregallager, Lager und Betriebe mit gefährlichen Stoffen, chemische Betriebe, holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe-, Lager- und Logistikbauten
  • Flüssiggastanks und Biogasanlagen

 

Dokumente und Links

Planungshilfe 1-Zuständigkeitsregelung Gemeinde-Kanton

Feuerschutzverordnung

Kaminfegerwesen

Bewilligungspflicht

Im Kanton Thurgau besteht eine Bewilligungspflicht zur selbständigen Ausübung des Kaminfegerberufs. Das Gesuch ist schriftlich bei der GVTG einzureichen. Dem Gesuch sind der Nachweis über die fachliche Qualifikation und eine Bestätigung, dass er oder sie mit einem angemessenen Pensum von mindestens 40 % in demjenigen Unternehmen tätig ist, bei welchem er oder sie als Bewilligungsinhaber oder Bewilligungsinhaberin gemeldet ist, beizulegen.

 

Aufgaben des Kaminfegers/der Kaminfegerin

Der Kaminfeger/die Kaminfegerin kontrolliert und reinigt bei Bedarf periodisch Feuerungs- oder Rauchabzugsanlagen, Abgasleitungen und Rauchkammern und prüft die Einhaltung der Feuerschutzvorschriften rund um die Anlagen sowie in ihrer unmittelbaren Umgebung. Alle Kontrollen und Reinigungen sind zu dokumentieren und bei Bedarf zu belegen.

Die Aufgaben und Pflichten des Kaminfegers/der Kaminfegerin sind in der Weisung über die Kaminfegerarbeiten geregelt.

 

Dokumente und Links

Adressliste Kaminfegermeister Thurgau

Weisung über das Kaminfegerwesen

Wichtige Informationen zum Kaminfegerwesen im Kanton Thurgau ab 01.01.2021

Kaminfeger Schweiz

Feuerschutzgesetz

Gemeindefeuerschutz

Soweit das Gesetz keine andere Regelung vorsieht, ist der Feuerschutz Aufgabe der Politischen Gemeinden.

Die Gemeinden können mit der GVTG Verträge zur Übernahme von Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes abschliessen. Die GVTG führt die von den Gemeinden übertragenen Aufgaben gegen kostendeckende Entschädigung aus. Unsere zuständigen Mitarbeitenden stehen den Gemeinden gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Prävention
Eric Iselin
Brandschutzexperte mit eidg. Diplom / VKF
eric.iselin@gvtg.ch
052 724 90 91
Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung gehört zum Bereich baulicher Brandschutz der GVTG; dieser ist für den Vollzug der Vorschriften über die Löschwasserversorgung im Kanton Thurgau zuständig und erbringt folgende Leistungen:

  • Beratung von Gemeindewerken, Wasserkorporationen, Zweckverbänden, Behörden und Ingenieuren in Bezug auf die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.
  • Gemeinsam mit dem Amt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft und dem Trinkwasserinspektorat: Beratung beim Ausbau der Wasserversorgungen gemäss dem kantonalen Richtplan sowie Vorbesprechung und Genehmigung von generellen Wasserprojekten (GWP).
  • Festlegen der erforderlichen Löschwasserleistung und der Löschwasserreserve je nach Bauzone.
  • Prüfung von Subventionsgesuchen, Zusicherung von Beiträgen, Überprüfung der geforderten Löschwasserleistungen sowie Abrechnung und Auszahlung der zugesicherten Subventionsbeiträge.

Weitere Angaben können der «Weisung über die Löschwasserversorgung im Kanton Thurgau» entnommen werden.

 

Dokumente und Links

Weisung über die Löschwasserversorgung

Subventionsantrag

Feuerschutzgesetz

Feuerschutzverordnung