Subventionen baulicher Brandschutz
Die GVTG fördert mit Beiträgen den baulichen und technischen Brandschutz.
An folgende freiwillig erstellte Schutzanlagen von Gebäuden können von der GVTG Beiträge ausgerichtet werden:
- Brandmauern
- Blitzschutzanlagen bei landwirtschaftlichen Gebäuden mit weniger als 3'000 m3 umbauten Raum
- Automatische Sprinkleranlagen
- Automatische Brandmeldeanlagen
- Rauchschutzdruckanlagen, Feuerwehraufzüge und andere Massnahmen bei Bestandesbauten, wenn sie wesentlich zur Verbesserung der Personen- und Gebäudesicherheit führen
Beiträge können zugesichert werden, wenn Anlagen, Einrichtungen oder Geräte dem bedarfsgerechten Feuerschutz von Personen und Gebäuden dienen und in technischer Hinsicht den Vorschriften und Richtlinien der GVTG entsprechen. Beitragsgesuche sind vor Auftragserteilung der GVTG einzureichen. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge. Zusicherungen verfallen in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren. Die Beitragsauszahlung erfolgt nach Vorlage einer unterzeichneten Zusammenstellung der Abrechnung und unter Beilage der Rechnungskopien und nach einer allfälligen Abnahme durch die GVTG.
Die Beiträge haben in einem angemessenen Verhältnis zur Verbesserung des Schutzwertes zu stehen. Für vorgeschriebene Brandschutzanlagen und Einrichtungen können keine Beiträge ausgerichtet werden.
Weiterführende Links
Blitzschutzwesen
Blitzschutzsysteme haben Bauten und Anlagen sowie die sich darin aufhaltenden Personen und Tiere vor den Auswirkungen von Blitzschlägen zu schützen. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind. Die Blitzschutzpflicht richtet sich nach der Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzsysteme, 22-15».
Die Blitzschutzfachleute der GVTG Prävention kontrollieren sämtliche Neuanlagen. Ebenfalls werden bei den Pflichtanlagen die periodischen Kontrollen durchgeführt. Neuanlagen und wesentliche Änderungen sind mit der Fertigstellungsanzeige der GVTG Prävention zu melden.
Dokumente und Links
Fertigstellungsanzeige Blitzschutzsystem
Gebietseinteilung Blitzschutzfachpersonen
Kaminfegerwesen
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer und/oder Anlagenutzerinnen und Anlagenutzer sind verantwortlich für die regelmässige Kontrolle und Reinigung ihrer wärmetechnischen Anlagen, Rauchabzugsanlagen, Abgasanlagen und Rauchkammern. Sie sind verpflichtet, die geforderten Kontroll- und Reinigungsarbeiten von einer im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen Kaminfegerin oder Kaminfeger durchführen zu lassen.
Dokumente und Links
Adressliste Kaminfegermeister Thurgau
Weisung über das Kaminfegerwesen
Wichtige Informationen zum Kaminfegerwesen im Kanton Thurgau ab 01.01.2021
Die Mitarbeitenden der GVTG Prävention beraten und unterstützen Bauprojektleitungen in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Soweit nicht die Politischen Gemeinden zuständig sind, erteilen sie Feuerschutzbewilligungen und besorgen den Vollzug für folgende Bereiche:
- Beherbergungsbetriebe, in denen dauernd oder vorübergehend 20 und mehr Personen aufgenommen werden, insbesondere Spitalbauten, Alters- und Pflegeheime, geschlossene Anstalten, Hotels, Pensionen und Ferienheime
- Kindertagesstätten sowie Klein-, Kinder- und Jugendheime ab zehn Betreuungsplätzen
- Bauten und Anlagen mit Räumen, in denen sich eine grosse Anzahl Personen (mehr als 300) aufhalten kann, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen Säle, Theater, Kinos, Bahnhöfe, Kirchen, Verkaufsgeschäfte
- Schulbauten
- Hochhäuser und Türme mit Aussichtsplattformen
- Parkhäuser, Tiefgaragen und Einstellräume ab 1‘200 m2 Gesamtfläche
- Büro- und Verwaltungsbauten ab 900 m2 Geschossfläche oder mehr als 10'000 m3 umbautem Raum
- Gebäude mit Löschanlagenkonzept, Doppelfassaden, Atrien, speziellen Brandrisiken und Nachweisverfahren
- Industriebauten sowie Gewerbebauten mit speziellen Brandrisiken oder erheblicher Grösse, wie Hochregallager, Lager und Betriebe mit gefährlichen Stoffen, chemische Betriebe, holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe-, Lager- und Logistikbauten
- Flüssiggastanks und Biogasanlagen
Dokumente und Links
Bewilligungspflicht
Im Kanton Thurgau besteht eine Bewilligungspflicht zur selbständigen Ausübung des Kaminfegerberufs. Das Gesuch ist schriftlich bei der GVTG einzureichen. Dem Gesuch sind der Nachweis über die fachliche Qualifikation und eine Bestätigung, dass er oder sie mit einem angemessenen Pensum von mindestens 40 % in demjenigen Unternehmen tätig ist, bei welchem er oder sie als Bewilligungsinhaber oder Bewilligungsinhaberin gemeldet ist, beizulegen.
Aufgaben des Kaminfegers/der Kaminfegerin
Der Kaminfeger/die Kaminfegerin kontrolliert und reinigt bei Bedarf periodisch Feuerungs- oder Rauchabzugsanlagen, Abgasleitungen und Rauchkammern und prüft die Einhaltung der Feuerschutzvorschriften rund um die Anlagen sowie in ihrer unmittelbaren Umgebung. Alle Kontrollen und Reinigungen sind zu dokumentieren und bei Bedarf zu belegen.
Die Aufgaben und Pflichten des Kaminfegers/der Kaminfegerin sind in der Weisung über die Kaminfegerarbeiten geregelt.
Dokumente und Links
Adressliste Kaminfegermeister Thurgau
Weisung über das Kaminfegerwesen
Wichtige Informationen zum Kaminfegerwesen im Kanton Thurgau ab 01.01.2021
Soweit das Gesetz keine andere Regelung vorsieht, ist der Feuerschutz Aufgabe der Politischen Gemeinden.
Die Gemeinden können mit der GVTG Verträge zur Übernahme von Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes abschliessen. Die GVTG führt die von den Gemeinden übertragenen Aufgaben gegen kostendeckende Entschädigung aus. Unsere zuständigen Mitarbeitenden stehen den Gemeinden gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
Die Löschwasserversorgung gehört zum Bereich baulicher Brandschutz der GVTG; dieser ist für den Vollzug der Vorschriften über die Löschwasserversorgung im Kanton Thurgau zuständig und erbringt folgende Leistungen:
- Beratung von Gemeindewerken, Wasserkorporationen, Zweckverbänden, Behörden und Ingenieuren in Bezug auf die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.
- Gemeinsam mit dem Amt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft und dem Trinkwasserinspektorat: Beratung beim Ausbau der Wasserversorgungen gemäss dem kantonalen Richtplan sowie Vorbesprechung und Genehmigung von generellen Wasserprojekten (GWP).
- Festlegen der erforderlichen Löschwasserleistung und der Löschwasserreserve je nach Bauzone.
- Prüfung von Subventionsgesuchen, Zusicherung von Beiträgen, Überprüfung der geforderten Löschwasserleistungen sowie Abrechnung und Auszahlung der zugesicherten Subventionsbeiträge.
Weitere Angaben können der «Weisung über die Löschwasserversorgung im Kanton Thurgau» entnommen werden.
Dokumente und Links
Formulare und Links
Allgemeine Informationen
Adressliste Kaminfegermeister Thurgau
Gebietseinteilung Blitzschutzfachpersonen
Gebietseinteilung Prävention Brandschutz
Wichtige Informationen zum Kaminfegerwesen im Kanton Thurgau ab 01.01.2021
Planungshilfen
Zuständigkeitsregelung Gemeinden – Kanton
Beherbergung mit weniger als 20 Personen
Elektro-Schaltgerätekombinationen in Fluchtwegen
Feuerschutzbewilligung für Veranstaltungen
Infoblätter
Betriebsvorschriften für nicht öffentliche Garagen über 150 m2
Feuerwerk: Lagerung und Verkauf
Formulare
Antrag auf Zulassung im Einzelfall
Fertigstellungsanzeige Blitzschutzsystem
Gesuch um Erstellung/Ersatz Feuerungsanlagen
Meldung Baubeginn, QS und Anmeldung Kontrolle
Übereinstimmungserklärung Abgasanlage
Übereinstimmungserklärung Bauteile
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Übereinstimmungserklärung Feuerungsanlage
Weisungen / Reglemente
Beitragsreglement baulicher und technischer Brandschutz
Weisung über die Brandschutzkontrollen im Kanton Thurgau
Weisung über die Löschwasserversorgung
Weisung über das Kaminfegerwesen
Weiterführende Links
Gesetz über den Feuerschutz (708.1)
Verordnung des RR zum Gesetz über den Feuerschutz (708.11)
BFB Beratungsstelle für Brandverhütung